REACH

Selbstverpflichtungserklärung

Die Firma Hessenkemper GmbH ist als Hersteller von Erzeugnissen im Sinne der Reach-Verordnung (EG) 1907 / 2006 ein „nachgeschalteter Anwender“. Als ein dergestalt eingestufter „nachgeschalteter Anwender“ unterliegt Hessenkemper GmbH grundsätzlich keiner Registrierungspflicht nach REACH.

Produkte der Hessenkemper GmbH sind als Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung ebenfalls nicht registrierungspflichtig.

Im Sinne der Gewährleistung einer sehr hohen Produktsicherheit und Teil unserer unternehmerischen verantwortungsvollen Grundhaltung verfolgen wir die Umsetzung der REACH-Verordnung und die daraus resultierenden Anforderungen mit größter Aufmerksamkeit. Im Rahmen unseres selbstauferlegten Qualitätsdenken stehen wir mit unseren Lieferanten in engem Kontakt.

Nach aktuellem Kenntnisstand werden ausschließlich REACH-konforme Stoffe in unseren Produkten eingesetzt.

Stand: 11/2022

Wir sprechen gerne mit Ihnen!


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