Selbstverpflichtungserklärung
Die Firma Hessenkemper GmbH ist als Hersteller von Erzeugnissen im Sinne der Reach-Verordnung (EG) 1907 / 2006 ein „nachgeschalteter Anwender“. Als ein dergestalt eingestufter „nachgeschalteter Anwender“ unterliegt Hessenkemper GmbH grundsätzlich keiner Registrierungspflicht nach REACH.
Produkte der Hessenkemper GmbH sind als Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung ebenfalls nicht registrierungspflichtig.
Im Sinne der Gewährleistung einer sehr hohen Produktsicherheit und Teil unserer unternehmerischen verantwortungsvollen Grundhaltung verfolgen wir die Umsetzung der REACH-Verordnung und die daraus resultierenden Anforderungen mit größter Aufmerksamkeit. Im Rahmen unseres selbstauferlegten Qualitätsdenken stehen wir mit unseren Lieferanten in engem Kontakt.
Nach aktuellem Kenntnisstand werden ausschließlich REACH-konforme Stoffe in unseren Produkten eingesetzt.
Stand: 11/2022